Förderung & Unterstützung des Landes Niederösterreich für pflegebedürftige Menschen und deren Angerhörigen:

Voraussetzungen für den Pflege & Betreuungscheck:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezug von Pflegegeld (mind. Stufe 3) oder Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 mit ärztlicher Bestätigung einer Demenzerkrankung oder Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 für Personen unter 18 Jahren
- Unabhängig vom Einkommen/Vermögen der zu pflegenden Person
Antragstellung und Berechtigung:
Berechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die zuhause gepflegt und betreut werden. Ausgenommen von der Förderung sind Personen, die in einer von der Sozialhilfe finanzierten Einrichtung (z.b. Pflegeheim, etc.) leben. Der Antrag kann online gestellt werden, und in Ausnahmefällen ist auch eine Antragstellung über die NÖ Pflegehotline (02742 / 9005 - 9095) möglich.
Auszahlung und weiterführende Informationen:
Die Förderung wird ausschließlich per Überweisung auf das angegebene Bankkonto ausgezahlt. Die Förderung wird nach dem vorhandenen Budget gewährt und es besteht kein Rechtsanspruch. Sie wird nicht auf andere Leistungen der NÖ Sozialhilfe angerechnet.
Direkter Link zur Antragstellung:
Land Niederösterrich Pflege & Betreuungscheck